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   OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05   

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OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05 (https://dejure.org/2005,13734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.02.2005 - 2 Ws 20/05 (https://dejure.org/2005,13734)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Februar 2005 - 2 Ws 20/05 (https://dejure.org/2005,13734)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Mitwirkung des Rechtsanwalts bei einem Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer; Verfahren bezüglich des Abbruchs der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen mangelnder Erfolgsaussicht; Therapieunfähigkeit durch von einem ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 64 Abs. 1; StPO § 140 Abs. 2
    Beiordnung eines Pflichtverteidigers für die mündliche Anhörung über den Abbruch der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

Papierfundstellen

  • NStZ 2006, 416
  • StV 2005, 448
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Karlsruhe, 25.02.1997 - 3 Ws 43/97
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Auch im Vollstreckungsverfahren ist dem Untergebrachten ein Verteidiger beizuordnen, wenn dies wegen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage und/oder wegen der Unfähigkeit des Untergebrachten, sich selbst zu verteidigen, geboten erscheint (vgl. § 140 Abs. 2 StPO; BVerfG NJW 1986, 767, 771; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

    Entsprechend kann der Untergebrachte in tatsächlicher Hinsicht bei der Anhörung zur Frage des Abbruchs der Maßregel nur dann sachgerechte Anträge stellen und die aus seiner Sicht notwendigen Gesichtspunkte zum Ausdruck bringen (vgl. OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f. m. w. Nachw.), wenn er die psychiatrischen Ausführungen in den Stellungnahmen des Zentrums für Psychiatrie E einschließlich des von diesen in Bezug genommenen Gutachtens des in der Hauptverhandlung tätigen Sachverständigen erfassen kann.

    Deshalb war - unabhängig davon, ob der Untergebrachte ein entsprechendes Begehren geäußert hat (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 378) - dem Untergebrachten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (OLG Celle StV 1982, 262 f.; vgl. auch OLG Stuttgart StV 1993, 378; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

    Deswegen hat der Senat dem Untergebrachten einen Pflichtverteidiger bestellt und verweist im übrigen die Sache ausnahmsweise zur weiteren Behandlung, insbesondere zur erneuten Anhörung des Untergebrachten im Beisein des vom Senat bestellten Verteidigers und zur erneuten Entscheidung über den Abbruch der Maßregel zurück (OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.).

  • OLG Zweibrücken, 19.12.2002 - 1 Ws 596/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beurteilungsmaßstäbe bei der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Der Abbruch der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen mangelnder Erfolgsaussicht ist insbesondere für den Untergebrachten, der die Weiterführung der Therapie begehrt, von weitreichender Bedeutung, weil er die von ihm erstrebte Suchtbehandlung beendet, die ihm von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie seine Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.; vgl. auch OLG Celle StV 1982, 262 f.) und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung beschneidet.

    Andererseits sind die Gerichte mit Rücksicht auf das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG von Verfassungs wegen verpflichtet, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu beenden, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Behandlung im Maßregelvollzug nicht (mehr) besteht (BVerfGE 91, 1, 31; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.).

    Im Hinblick auf diese Bedeutung der Beendigung der Maßregel kann die Entscheidung nur auf einer ausreichenden tatsächlichen Erkenntnisgrundlage, die den Gesamtverlauf der Therapiebemühungen berücksichtigt und die Stellungnahmen der Einrichtung umfassend und kritisch würdigt, ergehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.).

  • OLG Frankfurt, 08.08.2002 - 3 Ws 831/02

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Beendigung mangels Therapieaussicht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Andererseits sind die Gerichte mit Rücksicht auf das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG von Verfassungs wegen verpflichtet, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu beenden, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Behandlung im Maßregelvollzug nicht (mehr) besteht (BVerfGE 91, 1, 31; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.).

    Im Hinblick auf diese Bedeutung der Beendigung der Maßregel kann die Entscheidung nur auf einer ausreichenden tatsächlichen Erkenntnisgrundlage, die den Gesamtverlauf der Therapiebemühungen berücksichtigt und die Stellungnahmen der Einrichtung umfassend und kritisch würdigt, ergehen (vgl. OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.).

  • BGH, 22.09.1998 - 4 StR 376/98

    Niedrige Beweggründe; Besondere Schwere der Schuld

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Auch im Vollstreckungsverfahren ist dem Untergebrachten ein Verteidiger beizuordnen, wenn dies wegen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage und/oder wegen der Unfähigkeit des Untergebrachten, sich selbst zu verteidigen, geboten erscheint (vgl. § 140 Abs. 2 StPO; BVerfG NJW 1986, 767, 771; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

    Deshalb war - unabhängig davon, ob der Untergebrachte ein entsprechendes Begehren geäußert hat (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 378) - dem Untergebrachten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (OLG Celle StV 1982, 262 f.; vgl. auch OLG Stuttgart StV 1993, 378; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

  • OLG Celle, 18.12.1981 - 1 Ws 401/81
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Der Abbruch der Maßregel der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wegen mangelnder Erfolgsaussicht ist insbesondere für den Untergebrachten, der die Weiterführung der Therapie begehrt, von weitreichender Bedeutung, weil er die von ihm erstrebte Suchtbehandlung beendet, die ihm von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie seine Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.; vgl. auch OLG Celle StV 1982, 262 f.) und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung beschneidet.

    Deshalb war - unabhängig davon, ob der Untergebrachte ein entsprechendes Begehren geäußert hat (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 378) - dem Untergebrachten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (OLG Celle StV 1982, 262 f.; vgl. auch OLG Stuttgart StV 1993, 378; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).

  • BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80

    Fortdauer der Unterbringung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Auch im Vollstreckungsverfahren ist dem Untergebrachten ein Verteidiger beizuordnen, wenn dies wegen Schwierigkeiten der Sach- und Rechtslage und/oder wegen der Unfähigkeit des Untergebrachten, sich selbst zu verteidigen, geboten erscheint (vgl. § 140 Abs. 2 StPO; BVerfG NJW 1986, 767, 771; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Andererseits sind die Gerichte mit Rücksicht auf das Grundrecht aus Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG von Verfassungs wegen verpflichtet, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt zu beenden, wenn eine hinreichend konkrete Erfolgsaussicht der Behandlung im Maßregelvollzug nicht (mehr) besteht (BVerfGE 91, 1, 31; OLG Frankfurt NStZ-RR 2002, 299 f.; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2003, 157 f.).
  • OLG Stuttgart, 15.03.1993 - 2 Ws 34/93

    Bestellung eines Verteidigers; Geisteskrankheit; Untergebrachter;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 22.02.2005 - 2 Ws 20/05
    Deshalb war - unabhängig davon, ob der Untergebrachte ein entsprechendes Begehren geäußert hat (vgl. OLG Stuttgart StV 1993, 378) - dem Untergebrachten ein Pflichtverteidiger zu bestellen (OLG Celle StV 1982, 262 f.; vgl. auch OLG Stuttgart StV 1993, 378; OLG Karlsruhe StV 1997, 314 f.; OLG Hamm StV 2000, 20).
  • OLG Celle, 20.04.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger; Beiordnung; Vollstreckungsverfahren; Erledigung; Maßregel;

    Denn eine solche Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für den Untergebrachten, weil sie die erstrebte Suchtbehandlung beendet, die dem Untergebrachten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie dessen Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung geschmälert werden ( OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 2 Ws 20/05 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 3 Ws 413 - 414/22 -, Rn. 1, juris; Senatsbeschluss vom 3. Januar 2023 - 2 Ws 338/22, nicht veröffentlicht; einschränkend aber OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Celle, 20.03.2023 - 2 Ws 116/23

    Pflichtverteidiger, Strafvollstreckungsverfahren, Erledigung der Unterbringung

    Denn eine solche Entscheidung ist von weitreichender Bedeutung für den Untergebrachten, weil sie die erstrebte Suchtbehandlung beendet, die dem Untergebrachten von Ärzten und Gerichten bescheinigte Aussichtslosigkeit der Therapie dessen Vorstellung von der Sinnlosigkeit seiner Bemühungen, von der Sucht loszukommen, verstärkt und regelmäßig die Möglichkeiten späterer Rehabilitationsmaßnahmen in einer stationären Drogeneinrichtung geschmälert werden (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Februar 2005 - 2 Ws 20/05 -, Rn. 5, juris; OLG Celle, Beschluss vom 11. Oktober 2022 - 3 Ws 413 - 414/22 -, Rn. 1, juris; Senatsbeschluss vom 3. Januar 2023 - 2 Ws 338/22, nicht veröffentlicht; einschränkend aber OLG Hamm, Beschluss vom 3. Januar 2008 - 3 Ws 707 - 709/07 -, Rn. 7, juris; KG Berlin, Beschluss vom 15. November 2001 - 1 AR 1413/01 - 5 Ws 715/01 -, Rn. 3, juris).
  • OLG Celle, 11.10.2022 - 3 Ws 413/22

    Beiordnung eines notwendigen Verteidigers bei Erledigterklärung der Unterbringung

    Eine Schwierigkeit der Rechtslage ist regelmäßig aber anzunehmen im Fall einer Erledigterklärung der Unterbringung nach § 64 StGB (OLG Karlsruhe, NStZ 2006, 416 [OLG Karlsruhe 22.02.2005 - 2 Ws 20/05] ; Meyer-Goßner-Schmitt, Strafprozessordnung, 64. Aufl., § 140 Rn. 35).
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